Zulassungsdienst
Auto anmelden, Auto abmelden, nach einem Umzug ummelden, technische Änderungen eintragen usw. – Der Gang zum Straßenverkehrsamt ist unvermeidlich. Sie haben nicht die Zeit für diesen Behördengang? – Wir erledigen dies gern für Sie! Auch außerhalb des Landkreises Ludwigslust – Parchim.
Allgemeines Kfz-Kennzeichen
Dieses Kennzeichen wird auf Antrag für alle Kraftfahrzeuge ausgegeben. Eine Befristung als Saisonkennzeichen ist möglich. Ein Saisonkennzeichen hat eine Gültigkeit von mindestens 2 Monaten und maximal 11 Monaten. Der Gültigkeitszeitraum kann, vom künftigen Fahrzeughalter, selbst bestimmt werden. Auf dem Kennzeichen wird der Saisonzeitraum eingeprägt. Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen auf öffentlichen Straße nicht bewegt werden.
Wunschkennzeichen
Gegen einen Aufpreis können Sie Ihr neues Fahrzeuge mit einem „Wunschkennzeichen“ versehen und ihm so noch einmal eine persönliche Note geben. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Ihr gewünschtes Kennzeichen nicht bereits für ein anderes Fahrzeug vergeben ist und den für den jeweiligen Landkreis vorgegebenen Kombinationsmöglichkeiten entspricht. Beachten Sie auch, dass einige Buchstabenkombinationen bundesweit nicht vergeben werden ( z.B. SS, SA, HJ, NS ). Sie können sich Ihr Wunschkennzeichen auch bereits im Voraus reservieren lassen.
Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
Diese Kennzeichen werden auf Antrag nur an Kraftfahrzeughersteller, -händler und -werkstätten ausgegeben. Diese dürfen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden, über die entsprechende Nachweise geführt werden müssen. Eine Nutzung durch private Personen ist nicht gestattet.
Kurzzeitkennzeichen
Diese Kennzeichen werden an Privatpersonen und Firmen ausgegeben und dürfen nur für Überführungs-, Probe-, und Prüffahrten verwendet werden. Sie haben eine Gültigkeit von 5 Tagen ab Datum der Ausstellung. Auf dem Kennzeichen ist ein Enddatum eingeprägt, bis wann die Kennzeichen gültig sind. Nach diesem Datum darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nicht mehr auf öffentlichen Straße bewegt werden.
Kennzeichen für Leichtkrafträder
Diese Kennzeichen werden als Saison- und Dauerkennzeichen ausgegeben. Nach der Landkreiskennzeichnung (z.B. PCH ) ist die Buchstaben-Zahlenkombination vierstellig.
Motorräder
Seit 2011 neue Kennzeichnung. Kleinere Kennzeichen mit kleinerer Schrift. Nach der Landkreiskennzeichnung (z.B. PCH ) ist die Buchstaben und Zahlenkombination vierstellig. Motorradkennzeichen werden als Saison- und als Dauerkennzeichen vergeben.
Grünes Kennzeichen
Diese Kennzeichen werden auf Antrag für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge (ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden) und für Anhänger für Sportfahrzeuge vergeben.
Sonderkennzeichen
Es gibt viele Gelegenheiten sich sein eigenes Schild prägen zu lassen. Ob für den privaten Parkplatz, als Überraschung zum runden Geburtstag oder das Namensschild für den Kraftfahrer. Mit den Funschildern ist vieles möglich.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Zulassungsdienst
Martina Riedel-Feichtinger